Förderung von erneuerbaren Energien im Überblick
Die Grundlage der Förderung ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Zweck dieses Gesetzes ist
es,
insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine
nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die
Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und
Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von
Konflikten
um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von
Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu
fördern.
Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen,
den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr
2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens
20 Prozent zu erhöen.
Für Photovoltaikanlagen sind im „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ §12 festgeschrieben:
| Vergütung in Cent pro kWh für | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| für Anlagen kleiner 30 kWh | 49,21 | 46,75 | -7-9%? | ? |
| für Anlagen größer 30 kWh | 46,82 | 44,48 | -7-9%? | ? |
| für Anlagen größer 100 kWh | 46,30 | 43,98 | -7-9%? | ? |
| zusätzl. Bonus für Fassaden | 5,00 | 5,00 | ||
| für Freilandanlagen | 37,96 |
Förderungen kann es zusätzlich von ökologisch eingestellten Firmen und Organisationen geben.
5 Cent pro kWh einer Photovoltaikanlage fördert unter bestimmten Bedingungen der einzige atomstromfreie und genossenschaftlich geführte deutsche Energieerzeuger. http://www.ews-schoenau.de.
Antragsteller müssen meistens vor dem Baubeginn die Förderung beantragen. Sie können ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen. Günstige Darlehen gibt neben der Hausbank auch die KFW-Bank mit etwa 4%.
http://www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
http://www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
http://www.landwirtschaftliche-rentenbank.de (Landwirtschaftliche Rentenbank)
http://www.umweltbank.de (Umweltbank)
http://www.ilb.de/ (Investitionsbank Brandenburg)
http://www.solarfoerderung.de ( interaktiver Förderberater)
http://www.solarwaerme-jetzt.de/(interaktiver Förderberater)
http://www.mluv.brandenburg.de
http://www.bio-pellets.info/de/
http://www.energiefoerderung.info/asew/
http://premium.solarfoerderung.de
Die wesentlichen Förderungen im Überblick
Zuschuss für Solarwärmeanlagen ohne Heizungsunterstützung: mindestens 412,50 € oder 60 €/m² Kollektorfläche.
Zuschuss für Solarwärmeanlagen mit Heizungsunterstützung: 180 €/m²
Zuschuss für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung und Wirkungsgrad mindestens 90%: mindestens 1500 € oder 36 €/kW
Zuschuss für Hackschnitzelkessel: 750 €
Zuschuss für Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung: 1125 €
Für Strom aus Wind etwa 8 Cent/kWh
Für Strom aus Wasserkraft etwa 9 Cent/kWh
750
Euro Fördergeld vom Staat gibt es beim Austausch ineffizienter
Öl- oder Gasheizungen durch solar unterstützte
Brennwertgeräte und diese Summe kann zusätzlich zur
bisherigen Solarförderung unbürokratisch
über das
Bundesamt für Wirtschaft abgerufen werden.
Wer erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonuns belohnt.
Es werden auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und Heizung mit einem Zuschuß gefördert..
Neues Antragsverfahren für die Basisförderung
Die Förderanträge müssen nicht mehr bereits vor dem Bau der Anlage gestellt und genehmigt werden. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Die Antragstellung ist entweder über die vom Bafa bereitgestellte Online-Antragstellung oder durch Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars möglich.
Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn neben dem Antrag die folgenden Antragsunterlagen eingereicht werden:
Der Nachweis der Betriebsbereitschaft der Anlage
Der Nachweis über die in Rechnung gestellten Kosten und die errichtete Kollektorfläche bzw. die installierte Nennwärmeleistung
Der Zahlungsnachweis
Herstellererklärung bei Biomasseanlagen
Weitere Förderungen
Ein Programm dient der
Förderung
von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, um eine deutliche
Minderung des CO 2-Ausstoßes und somit eine erhebliche
Senkung
der Energiekosten zu erreichen. Gefördert werden die Kosten
energiesparender Maßnahmen einschließlich
notwendiger
Nebenarbeiten an Wohngebäuden. Der Zuschuss, der sich anteilig
an den CO 2-sparenden Investitionskosten bemisst, hängt von
der
Einsparung ab.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht
rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe der Förderung
beinhaltet für
- Maßnahmen auf Neubau-Niveau nach EnEV
oder besser
einen Zuschuss in Höhe von 10% der
förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 5.000 EUR je Wohneinheit. Bei
Unterschreitung der Neubau-Werte um 30% und mehr beträgt der
Zuschuss 17,5% der förderfähigen Investitionskosten,
höchstens 8.750 EUR je Wohneinheit.
- Maßnahmenpakete 0
bis 4
einen Zuschuss in Höhe von 5% der
förderfähigen
Investitionskosten, höchstens 2.500 EUR.
Um die Entwicklung
ländlicher
Räume sowie eine weitere Diversifizierung der
landwirtschaftlichen Erzeugung voranzubringen, fördert der
Bund
den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und
Schalldämmung, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe
produziert
wurden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht
rückzahlbaren Zuschusses.
- für Produkte der Kategorie 1
der Förderliste Dämmstoffe 35 EUR je gekauftem m 3
Dämmstoff und
- für Produkte der Kategorie 2 der
Förderliste Dämmstoffe 25 EUR je gekauftem m 3
Dämmstoff.
Das Bundesministerium
für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
fördert
Demonstrationsanlagen und Verfahren zur umweltverträglichen
und
nachhaltigen energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder
land- und forstwirtschaftlicher Biomasse.
Ziel ist es, die
energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Biomassen aus der
Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, einen Beitrag zur
Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu leisten sowie
Beschäftigung und Wertschöpfung in Land- und
Forstwirtschaft zu sichern.
Die Förderung erfolgt in Form
eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe der
Förderung beträgt für
- Investitionsbeihilfen in
der Regel bis zu 40% (Regelfördersatz) der
förderfähigen
Investitionsmehrkosten, die sich aus einem Vergleich mit einer mit
herkömmlichen Energieträgern betriebenen Anlage
gleicher
Kapazität ergeben. Ausnahmsweise können bis zu 100%
der
förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt
werden,
sofern dies zur Realisierung des jeweiligen Vorhabens
unerlässlich
ist. Diese Anlagen dürfen keinerlei sonstige
Förderung
erhalten.
- Betriebsbeihilfen in Höhe von 50% der Mehrkosten
pro Energieeinheit (MWh). Betriebsbeihilfen werden linear über
5
Jahre in Form eines festen Betrages gewährt.
Es werden sogar Beratungen
gefördert,
die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die
Wärmeerzeugung und -Verteilung beziehen – unter
Einschluss
der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien
–
und die von einem vom BAFA zugelassenen Berater durchgeführt
werden. Die Beratung erfolgt durch Übergabe und
Erläuterung
eines schriftlichen Beratungsberichtes.
Art und Höhe der
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen nicht
rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe der Zuwendung beträgt
-
für Ein- und Zweifamilienhäuser 175 EUR und
- für
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten 250 EUR.
Der
Zuschuss wird an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Der
Beratungsempfänger trägt die Umsatzsteuer selbst.
http://www.zentralheizung.de/foerderprogramme/brandenburg.php