Förderung von erneuerbaren Energien im Überblick


Die Grundlage der Förderung ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

(Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöen.


Für Photovoltaikanlagen sind im „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ §12 festgeschrieben:

Vergütung in Cent pro kWh für 2007 2008 2009 2010
für Anlagen kleiner 30 kWh 49,21 46,75 -7-9%? ?
für Anlagen größer 30 kWh 46,82 44,48 -7-9%? ?
für Anlagen größer 100 kWh 46,30 43,98 -7-9%? ?
zusätzl. Bonus für Fassaden 5,00 5,00
für Freilandanlagen 37,96

Förderungen kann es zusätzlich von ökologisch eingestellten Firmen und Organisationen geben.

5 Cent pro kWh einer Photovoltaikanlage fördert unter bestimmten Bedingungen der einzige atomstromfreie und genossenschaftlich geführte deutsche Energieerzeuger. http://www.ews-schoenau.de.


Antragsteller müssen meistens vor dem Baubeginn die Förderung beantragen. Sie können ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen. Günstige Darlehen gibt neben der Hausbank auch die KFW-Bank mit etwa 4%.


http://www.kfw.de (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

http://www.bafa.de (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

http://www.landwirtschaftliche-rentenbank.de (Landwirtschaftliche Rentenbank)

http://www.umweltbank.de (Umweltbank)

http://www.ilb.de/ (Investitionsbank Brandenburg)

http://www.solarfoerderung.de ( interaktiver Förderberater)

http://www.solarwaerme-jetzt.de/(interaktiver Förderberater)

http://www.mluv.brandenburg.de

http://www.solarwirtschaft.de

http://www.bio-pellets.info/de/

http://www.ibkammelter.de/

http://www.energiefoerderung.info/asew/

http://premium.solarfoerderung.de



Die wesentlichen Förderungen im Überblick



750 Euro Fördergeld vom Staat gibt es beim Austausch ineffizienter Öl- oder Gasheizungen durch solar unterstützte Brennwertgeräte und diese Summe kann zusätzlich zur bisherigen Solarförderung unbürokratisch über das Bundesamt für Wirtschaft abgerufen werden.
Wer erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonuns belohnt.
Es werden auch effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und Heizung mit einem Zuschuß gefördert.
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Weitere Informationen für private Bauherren unter
http://www.energiefoerderung.info/


Neues Antragsverfahren für die Basisförderung

Die Förderanträge müssen nicht mehr bereits vor dem Bau der Anlage gestellt und genehmigt werden. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Die Antragstellung ist entweder über die vom Bafa bereitgestellte Online-Antragstellung oder durch Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars möglich.

Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn neben dem Antrag die folgenden Antragsunterlagen eingereicht werden:



Weitere Förderungen

Ein Programm dient der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung, um eine deutliche Minderung des CO 2-Ausstoßes und somit eine erhebliche Senkung der Energiekosten zu erreichen. Gefördert werden die Kosten energiesparender Maßnahmen einschließlich notwendiger Nebenarbeiten an Wohngebäuden. Der Zuschuss, der sich anteilig an den CO 2-sparenden Investitionskosten bemisst, hängt von der Einsparung ab.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beinhaltet für
- Maßnahmen auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser
einen Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 5.000 EUR je Wohneinheit. Bei Unterschreitung der Neubau-Werte um 30% und mehr beträgt der Zuschuss 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 8.750 EUR je Wohneinheit.
- Maßnahmenpakete 0 bis 4
einen Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 2.500 EUR.


Um die Entwicklung ländlicher Räume sowie eine weitere Diversifizierung der landwirtschaftlichen Erzeugung voranzubringen, fördert der Bund den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schalldämmung, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe produziert wurden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- für Produkte der Kategorie 1 der Förderliste Dämmstoffe 35 EUR je gekauftem m 3 Dämmstoff und
- für Produkte der Kategorie 2 der Förderliste Dämmstoffe 25 EUR je gekauftem m 3 Dämmstoff.


Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert Demonstrationsanlagen und Verfahren zur umweltverträglichen und nachhaltigen energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder land- und forstwirtschaftlicher Biomasse.
Ziel ist es, die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe und Biomassen aus der Land- und Forstwirtschaft zu unterstützen, einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen zu leisten sowie Beschäftigung und Wertschöpfung in Land- und Forstwirtschaft zu sichern.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für
- Investitionsbeihilfen in der Regel bis zu 40% (Regelfördersatz) der förderfähigen Investitionsmehrkosten, die sich aus einem Vergleich mit einer mit herkömmlichen Energieträgern betriebenen Anlage gleicher Kapazität ergeben. Ausnahmsweise können bis zu 100% der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt werden, sofern dies zur Realisierung des jeweiligen Vorhabens unerlässlich ist. Diese Anlagen dürfen keinerlei sonstige Förderung erhalten.
- Betriebsbeihilfen in Höhe von 50% der Mehrkosten pro Energieeinheit (MWh). Betriebsbeihilfen werden linear über 5 Jahre in Form eines festen Betrages gewährt.


Es werden sogar Beratungen gefördert, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -Verteilung beziehen – unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien – und die von einem vom BAFA zugelassenen Berater durchgeführt werden. Die Beratung erfolgt durch Übergabe und Erläuterung eines schriftlichen Beratungsberichtes.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- für Ein- und Zweifamilienhäuser 175 EUR und
- für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten 250 EUR.
Der Zuschuss wird an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Der Beratungsempfänger trägt die Umsatzsteuer selbst.

http://www.zentralheizung.de/foerderprogramme/brandenburg.php